Vorgehen
Wie kommen Sie zu Ihrer Zertifizierung?
Hierfür gelten folgende Prüfungsvoraussetzungen.
Nutzen
Was bringt die Zertifizierung?
Voraussetzungen für die Prüfung
1. Ausbildung und berufliche Praxis
Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertig anerkannte Ausbildungen oder Matura oder höherwertige Ausbildungen oder eine einer Lehrabschlussprüfung gleichwertige Berufserfahrung im Umfang von 4 Jahren UND
Berufliche Praxis im Ausmaß von mindestens 2 Jahren.
2. Erstellung einer Praxisarbeit
Inhalt der Praxisarbeit ist die Erstellung eines Kurskonzeptes (Ausbildung länger als ein Tag) und die Detailplanung einer Unterrichtssequenz mit Theoriebezug. Der Umfang dieser Praxisarbeit hat mind. 7 Seiten zu betragen (keine Foliengestaltung).
3. Absolvierung eines Lehrgangs
Anwesenheitspflicht im Lehrgang (mind.90 % Anwesenheit) ODER
der Nachweis einer gleichwertigen Qualifizierung (kann nur im Zuge der Gleichwertigkeitsprüfung durch eine zugelassene Prüferin einer Ausbildungsstelle erfolgen). Für die außerordentliche Zulassung ist ein Vorbereitungsgespräch zwischen der KandidatIn und der PrüferIn zwingend durchzuführen. Die schlussendliche Zulassung erfolgt durch die Zertifizierungsstelle. Die Anrechnung kann erfolgen über:A. Gleichwertig anrechenbare Ausbildung (mit Bestätigung) –die Ausbildung darf nicht länger als 7 Jahre zurückliegen ODER
B. Nachweis einer Berufserfahrung als TrainerIn von mind. 5 Jahren. Eine Bestätigung des Arbeit- oder Auftraggebers ist erforderlich. Als Richtwerte zur a.o. Zulassung von PrüfungskandidatInnen (5 Jahre als TrainerIn) wird ein jährliches Ausmaß von mind. 96 UE oder 12 Trainingstage festgelegt.
Prüfung
Die Prüfung als Basis zur Zertifizierung beinhaltet drei Punkte, welche alle positiv absolviert werden müssen:
A. Fachgespräch zur Praxisarbeit und zur live-Sequenz (mündliche Prüfung)
Nach der 20 min Präsentation werden Verständnisfragen zum präsentierten Konzept und zur Simulation (Stimmigkeit, Vernetzung des Wissens, Anwendbarkeit, Rollenverständnis) in Anlehnung an die Lehrinhalte gestellt.
B. Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus 25 Fragen zu allen Themengebieten der Ausbildung (Multiple Choice Test), die in angemessener Zeit zu beantworten sind. Davon sind mind. 60% positiv zu beantworten.
C. Zertifikatsausstellung
Für die Zertifikatsausstellung „Fachtrainerin“ ist ein Nachweis über durchgeführte Schulungen zu erbringen. Dies hat durch eine Bestätigung eines Arbeit- oder Auftraggebers, dass mind. 8 Schulungstage (mind. 64 Unterrichtseinheiten) als Haupt- oder Co-Trainerin geschult/präsentiert wurde, zu erfolgen. Kann die erforderliche Trainingspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden, wird ein Zertifikat „AnwärterIn FachtrainerIn“ ausgestellt.
Die Trainerausbildung
7 Module – Sie können auch einzelne Module buchen
Wöchentlicher Einstieg bei freien Lehrgangsplätzen möglich
Fördermöglichkeiten durch Wien-Cert und Ö-Cert